AGB

Allgemeines

1.Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle von Marian Traugott Photography (Inhaber: Marian Traugott und Julia Bieberstein) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
 2.Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.

Produktionsaufträge
1.Marian Traugott Photography wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Der Auftrag kann zum Teil durch Dritte (Labore etc.) ausgeführt werden. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist Marian Traugott Photography hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort, die Bildbearbeitung und die angewendeten optischen und technischen (fotografischen) Mittel.
2. Marian Traugott Photography wählt die Bilder aus, welche dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden.
3.Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei Marian Traugott Photography eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
 4.Marian Traugott Photography verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials( Speicherung der Bilddatein max.1 Jahr), sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.


Nutzungsrechte / Persönlichkeitsrechte

1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart ist die kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe nicht gestattet.
Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
2. Bei Veröffentlichung auf Social Media Kanälen, wie Facebook,Instagram etc. muss Marian Traugott Photography namentlich erwähnt werden/ eine Verlinkung erfolgen.
2.1 Die Veröffentlichung von optimierten Rohdatein (nur bei Hochzeiten!) ist absolut untersagt, diese Bilder sind ausschließlich für den privaten Gebrauch und Konsum anzusehen.

3. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wird jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, u.a.) ausdrücklich untersagt.
4. Optional: bei Erteilung einer Ausstellungsgenehmigung willigen die Auftraggeber ein, dass Marian Traugott Photography die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und Veröffentlichungen auf Webseiten vornehmen darf. Marian Traugott Photography darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden ggf. auch andere abgebildete Personen (beispielsweise Hochzeitsgäste) darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst ebenfalls mit der Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber Marian Traugott Photography von der Haftung vollumfänglich freistellen.

Haftung

1.Marian Traugott Photography haftet nur für Schäden, die selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
2.Für Mängel, die auf fehlende, unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
3.Sollte Marian Traugott Photography aufgrund von Umständen, die Marian Traugott Photography nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, interne Buchungsfehler etc.), nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden.
4. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch Marian Traugott Photographyzu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von Marian Traugott Photography abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Nichtgefallen der Bildbearbeitung oder des Bildstils gilt nicht als erheblicher Mangel. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten ebenfalls nicht als erheblicher Mangel.


Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Wird die für die Aufnahme vorgesehene Zeit auf Wunsch des Auftraggebers oder aus Gründen, die Marian Traugott Photography nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält Marian Traugott Photography auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stundensatz.
3.Storniert der Auftraggeber 30 Tage oder weniger vor Veranstaltungsdatum, sind 35% des vereinbarten Honorars fällig.

4.Sollte der Auftraggeber die Auftragserteilung der Dienstleistung 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten geschuldeten Leistung stornieren, muss eine Aufwandsentschädigung von 50% vom vereinbarten Honorar erbracht werden.

5.Sollte der Auftraggeber nicht pünktlich zum vereinbarten Termin erscheinen, wird die Wartezeit dem Auftraggeber ab einer 30-minütigen Verspätung ,ohne Rückmeldung, mit 20% des aktuellen Stundensatzes von Marian Traugott Photography berechnet.

6.Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar.

7.Bei der Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des vereinbarten Honorars fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung zu zahlen. Das restliche Honorar muss bei Übergabe der Bilder gezahlt werden, bzw.vor Versand gezahlt werden.

 8.Das Honorar ist spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrecht ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9.  Pro Shooting kann ein Gutschein eingelöst werden. ( Maximalwert 200€)



Vertragsstrafe, Schadenersatz

1.Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung von Marian Traugott Photography erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 50,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
2.Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
 4.Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Marian Traugott Photography als Gerichtsstand vereinbart.


Diese AGB gelten ab dem 01.05.2020. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.